Stadt Lichtenau

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Lichtenau in Zahlen

Einwohner (Stand: 24.11.2020)

OrtschaftEinwohner
Stadt Lichtenau5.107
Grauelsbaum504
Muckenschopf390
Lichtenau2.241
Scherzheim1.042
Ulm930

Bodenrichtwerte

Bodenrichtwerte unterliegen nicht dem Schutz nach § 2 UrhG, da sie nach Art der Information, Erhebungsvorgang und Dokumentation durch Vorschriften standardisiert sind und folglich nicht als persönliche geistige Schöpfungen einzustufen sind. Für die Kartengrundlage kann der Schutz gemäß § 2 Abs.1 Nr.7 gegeben sein, sofern es sich nicht um eine Ausgabe der Liegenschaftskarte handelt.

Bodenrichtwertkarten und -tabellen sind jedoch zweifelsfrei als Datenbanken im Sinne von §§ 87a ff UrhG geschützt,da alle Kriterien nach § 87a Abs. 1 UrhG vorliegen (Leistungsschutzrecht). Der Datenbankhersteller hat nach § 87b Abs. 1 UrhG insbesondere das ausschliessliche Recht, die Datenbank insgesamt oder einen nach Art und Umfang wesentlichen Teil der Datenbank zu vervielfältigen, zu verbreiten und öffentlich wiederzugeben. Die Vervielfältigung eines nach Art und Umfang wesentlichen Teils einer Datenbank im Sinne des § 87c Abs. 1 UrhG ist zulässig zum privaten Gebrauch sowie - sofern es nicht zu gewerblichen Zwecken erfolgt - zum eigenen wissenschaftlichen Gebrauch und die Benutzung zur Veranschaulichung des Unterrichts mit Quellenangabe.

§ 5 UrhG (Amtliche Werke) ist nicht auf Datenbanken nach § 87a ff UrhG anwendbar. Diese Rechtsauffassung ergibt sich insbesondere aus der Entstehungsgeschichte des Teils II des UrhG (§§87a ff) durch Umsetzung der EU-Richtlinie 96/9/EG vom 11.3.1996 in nationales Recht. Hier sprechen vor allem die Erwägungsgründe 5 und 6 in der EU-Richtlinie gegen eine analoge Anwendung von § 5, wonach § 87a ff UrhG in der Hauptsache dem Schutz vor unlauterem Wettbewerb und dem Konkurrentenschutz dient. Zudem enthalten §§ 87a ff UrhG keine Verweise auf § 5 UrhG.

Bodenrichtwerte unterliegen somit dem Schutz als Datenbanken nach § 87 a ff UrhG. Eine wesentliche Fremdnutzung wie die kommerzielle Vervielfältigung und Verbreitung flächendeckender Dateiinhalte bedarf somit der Lizenzierung (einschließlich Entgeltregelungen) durch den Datenbankhersteller.

BORIS-BW

Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem der Gutachterausschüsse Baden-Württemberg

https://www.gutachterausschuesse-bw.de/borisbw/?product=brw&commune=Lichtenau     

Die Bodenrichtwerte von Lichtenau stehen ab dem 01.07.2022 auf www.gutachterausschuesse-bw.de und unter www.grundsteuer-bw.de kartenmäßig zur Verfügung.

Trinkwasserqualität im Versorgungsgebiet Rheinmünster / Lichtenau

Der Zweckverband Gruppenwasserversorgung "Am alten Brunnen" beliefert die Stadt Lichtenau (außer Muckenschopf) und die Gemeinde Rheinmünster mit Trinkwasser.

Die Qualität des Trinkwassers muss der Trinkwasserverordnung (TrinkwVO) entsprechen. In regelmäßigen Abständen wird das Wasser von einem neutralen Wasserlabor überprüft. Dem Wasser ist im Rahmen dieser Untersuchungen Trinkwasserqualität bescheinigt worden.

Aufgrund der aktuellen Thematik um polyfluorierte Chemikalien (PFC) auf landwirt-schaftlichen Flächen und im Grundwasser wurde zusätzlich eine Untersuchung auf PFC durchgeführt. Die Probe war ohne Befund, polyfluorierte Chemikalien (PFC) wurden nicht nachgewiesen. Den Prüfbericht finden Sie hier!


Wasserqualität im Versorgungsgebiet (Auszug):

Parameter                             Dimension         Messwert          Grenzwert   
Temperatur                   °C12,4 
pH-Wert 8,026,5 - 9,5
Härtebereich weich 
Gesamthärte°dH8,3 
Gesamthärtemmol/l1,5 
Aussehen/Trübung klar 
Farbe farblos 
Geruch ohne 
Leitfähigkeit bei 25°CµS/cm3112.790
Calciummg/l51 
Magnesiummg/l4,6 
Eisenmg/l<0,020,2
Manganmg/l<0,0050,05
Kaliummg/l0,7

 

Diese Angaben basieren auf dem Prüfbericht der SchwarzwaldWASSER Labor GmbH vom 28.04.2022. Die vollständige Analyse mit der fachtechnischen Stellungnahme finden Sie hier!

Steuern & Gebühren

Steuerart bzw. GebührBetrag
Hundesteuer Ersthund

80,00 €

Hundesteuer Zweithund160,00 €
Hundesteuer für jeden Kampfhund/gefährlichen Hund nach §6560,00 €
Wasserpreis (ab 01.01.2024)2,10 €/m³ + 7 MwSt
Wasserpreis (ab 01.01.2020)1,66 €/m³ + 7% MwSt
Schmutzwassergebühr (ab 01.01.2024)3,54€/m³

Schmutzwassergebühr ( ab 01.01.2022)

2,99 €

Niederschlagswassergebühr (ab 01.01.2024)0,31 € je qm angeschlossene Fläche
Niederschlagswassergebühr ( ab 01.01.2022)0,36 € je qm angeschlossene Fläche

Gewerbesteuer

360 v.H.

Grundsteuer A340 v.H.

Grundsteuer B

330 v.H.

Weitere Infos

Das Statistische Landesamt Baden-Württemberg bietet im Internet in der Regionaldatenbank über 100 nach Themen geordnete Tabellen für die Gemeinde Lichtenau an. So ist z.B. zu erfahren, dass man sich im Jahr 2001 in Lichtenau über 56 Geburten freuen konnte, dass pro Quadratkilometer Fläche 182 Einwohner lebten und 9,3% der Fläche Siedlungs- und Verkehrsfläche waren. Oder dass die Wahlbeteiligung bei den letzten Gemeinderatswahlen 58,7% betrug und anfangs dieses Jahres 2943 Pkw registriert waren.

Einen Eindruck über die gesamte Themenfülle erhalten Sie, wenn Sie diesem Link Infos folgen. Die Regionaldatenbank erfreut sich regen Zuspruchs und es werden zwischen 40.000 und 50.000 Tabellen monatlich abgerufen.

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Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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