Stadt Lichtenau

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Verkauf von Brennholz und Flächenlosen aus dem Wald der Stadt Lichtenau


 
Ab sofort kann bei der Stadt Lichtenau der private Bedarf an Brennholz angemeldet und bestellt werden.
Die Anmeldungen für frisches Brennholz und Flächenlose werden ausschließlich über die Stadt Lichtenau und vorerst nur von Ortsansässigen angenommen. Anmeldeschluss ist der 31.08.2024.
Für die Anmeldung von Brennholz und Flächenlosen verwenden Sie bitte das umseitig abgedruckte Formular (dieses ist auch auf der Website der Stadt Lichtenau unter der Kategorie „Rathaus – Service - Informationen und Formulare“ abrufbar). Bitte senden Sie dieses per E-Mail an buergerbuero(@)lichtenau-baden.de oder werfen es im Briefkasten des Rathauses ein. Über den fristgerechten Eingang Ihrer Bestellung werden Sie per E-Mail informiert. Diese Information stellt jedoch keine Annahme Ihrer Bestellung dar und es entsteht damit noch kein Kaufvertrag, sodass auch kein Anspruch auf das bestellte Brennholz bzw. Flächenlos besteht.
Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Stadt Lichtenau für den Verkauf von Brennholz und Flächenlosen aus dem Wald der Stadt Lichtenau an Verbraucher (AGB-Brh-Fl) vom 16.10.2023. Die AGB-Brh-Fl der Stadt Lichtenau sind auf der Website der Stadt Lichtenau (unter der Kategorie „Rathaus – Service - Ortsrecht“) zu finden und im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau ausgelegt.
Die Stadt Lichtenau ist nach PEFC zertifiziert. Somit gelten die einschlägigen Vorschriften dieses Zertifizierungssystems. Nähere Informationen entnehmen Sie bitte den AGB-Brh-Fl.
Weitere Informationen zu den Anforderungen des PEFC-Waldstandards sind im Merkblatt „PEFC-Praxishilfe Private Brennholzselbstwerber“ unter folgenden Link zu finden: https://www.pefc.de/media/filer_public/a7/e8/a7e8a29d-c43e-47a6-94ce-a4e06a430f38/50190_ph04_brennholzwerber_digital.pdf
Das Merkblatt „PEFC-Praxishilfe Private Brennholzselbstwerber“ ist auf der Website der Stadt Lichtenau (unter der Kategorie „Rathaus – Service - Informationen und Formulare“) verlinkt.
Wir möchten Sie bitten, nur so viel Brennholz anzumelden, dass der eigene Bedarf gedeckt werden kann. Sofern die Summe aller eingegangenen Bestellungen die zur Verfügung stehende Holzmenge überschreitet, behält sich die Stadt Lichtenau die Kürzung der Bestellmenge oder das Ausweichen auf andere Holzarten vor. Es gelten die in den AGB-Brh-Fl festgelegten Regelungen zum Verkaufsgegenstand- und verfahren.
Bei der Anmeldung für Selbstwerberholz und Brennholz lang ist verbindlich anzugeben, ob ein qualifizierter Motorsägenlehrgang absolviert wurde, der entsprechende Nachweis ist vorzulegen. Es kann nur Brennholz zugeteilt werden, wenn ein Motorsägenlehrgang absolviert wurde und der Nachweis mit dem Anmeldeformular vorgelegt wird.
Wer sein stehendes oder liegendes Flächenlos der letzten Vergabe noch nicht fertiggestellt und aus dem Wald verbracht hat, wird gebeten, sich an die Daten aus der Loskarte zu halten (i.d.R. 31.12.2024). Wie bereits in der Zuteilung erwähnt, verfällt nach Ablauf des Datums der Anspruch auf das Flächenlos.
Die Stadt Lichtenau weist darauf hin, dass in diesem Jahr verstärkt Kontrollen zur Einhaltung der Arbeitssicherheits- und Umweltstandards durchgeführt werden. Diese Kontrollen leiten sich aus der nachhaltigen Waldwirtschaft ab, die durch PEFC zertifiziert wurde. Bei Nichteinhaltung ist mit Konsequenzen zu rechnen. Bei schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen kann ein Verweis ausgesprochen werden.
Revierleiter Herr Volmer ist für Rückfragen unter der Tel.-Nr. 0170/2760910 erreichbar.

Holzpreise
Holzpreise

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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