Stadt Lichtenau

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Befreiung von der Ausweispflicht

Eine Befreiung von der Personalausweispflicht ist für Personen möglich, die stark pflegebedürftig sind oder aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können (betreute Personen, dauerhaft in einem Pflegeheim wohnende Personen und behinderte Personen).
Voraussetzungen:
  - Deutsche Staatsangehörigkeit
  - Hauptwohnsitz in Lichtenau
Die Befreiung von der Ausweispflicht kann erst beantragt werden, wenn der Personalausweis und/oder der Reisepass abgelaufen oder abhanden gekommen ist/sind. Die Beantragung kann sowohl schriftlich oder durch persönliche Vorsprache eines Betreuers/einer Betreuerin oder einer hierzu bevollmächtigten Person erfolgen. Einen Antrag zur Ausweisbefreiung erhalten Sie im Bürgerbüro der Stadt Lichtenau.

Erforderliche Unterlagen:
  - Antrag der betreffenden Person
  - Ärztliches Attest, z.B. vom Hausarzt, Krankenhaus, Pflegeheim oder Pflegedienst, das die Immobilität bestätigt
  - den bisherigen ungültigen Personalausweis und/oder Reisepass
  - Vollmacht für den/die Überbringer/in des Antrages bei persönlicher Vorsprache (sofern der/die Antragsteller/in noch schreibfähig ist)
  - Personalausweis oder Reisepass, ggf. Betreuerausweis der bevollmächtigten Person oder notarielle Vollmacht (bei schriftlicher Beantragung ist eine Kopie ausreichend)

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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