Der 4. Abschlag für die Grundsteuer ist fällig
Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der 4. Abschlag für die
Grundsteuer 2024 zum
15.11.2024
fällig ist.
Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig.
Sollte uns eine Abbuchungsermächtigung vorliegen, werden die Beträge automatisch zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
Wenn Sie uns eine Abbuchungsermächtigung (SEPA-Lastschrift-mandat) erteilen möchten, dann können Sie sich das Formular von der Homepage runterladen, ausdrucken und ausgefüllt per E-Mail oder per Briefkasteneinwurf uns zukommen lassen.
https://www.lichtenau-baden.de/de/rathaus/service/informationen-formulare
Sollte Ihnen das Ausdrucken nicht möglich sein, rufen Sie uns an: Tel. 9577-21 Herr Kaiser oder 9577-22 Frau Zimmer.