Stadt Lichtenau

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Der 4. Abschlag für die Grundsteuer ist fällig

Wir möchten Sie darauf hinweisen, dass der 4. Abschlag für die
Grundsteuer 2024 zum

                                                15.11.2024
 
fällig ist.
 
Bitte überweisen Sie die Beträge rechtzeitig.
 
Sollte uns eine Abbuchungsermächtigung vorliegen, werden die   Beträge automatisch zum Fälligkeitstermin von Ihrem Konto abgebucht.
 
Wenn Sie uns eine Abbuchungsermächtigung (SEPA-Lastschrift-mandat) erteilen möchten, dann können Sie sich das Formular von der Homepage runterladen, ausdrucken und ausgefüllt per E-Mail oder per Briefkasteneinwurf uns zukommen lassen.
https://www.lichtenau-baden.de/de/rathaus/service/informationen-formulare
 
Sollte Ihnen das Ausdrucken nicht möglich sein, rufen Sie uns an: Tel. 9577-21 Herr Kaiser oder 9577-22 Frau Zimmer.

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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