Stadt Lichtenau

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Bundestagswahl am 23. Februar 2025

  1. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können grundsätzlich nur bis zum 2. Tag vor der Wahl (Freitag, 21. Februar 2025), 15.00 Uhr, einen Wahlschein beantragen.

 
Ausnahme: Wenn wegen nachgewiesener, plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter schwierigen Umständen aufgesucht werden kann, kann ein eingetragener Wahlberechtigter einen Wahlschein noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragen. 

       2. Falls Sie schon einen Wahlschein beantragt haben, dieser Ihnen allerdings nie zugegangen oder verloren gegangen ist, besteht die Möglichkeit, einen Ersatz-Wahlschein bis spätestens Samstag vor der Wahl, 12.00 Uhr ausgestellt zu bekommen. Am Wahltag besteht diese Möglichkeit nicht mehr.

 
Für diese Fälle ist das Rathaus Lichtenau am Freitag, 21. Februar 2025 bis 15.00 Uhr besetzt.
 
Für die übrige Zeit ist eine Rufbereitschaft eingerichtet.
 

Tel-Nr. 07227/9577-19
 
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Briefwahlunterlagen spätestens am Sonntag, 23. Februar 2025, 18.00 Uhr bei der Empfängeradresse:

Hauptstraße 15, 77839 Lichtenau

eingehen müssen.

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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