Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung "Lärmaktionsplan Lichtenau" nach 34. BImSchV, §7
Grundsätzlich dient die Lärmaktionsplanung zur Information der Öffentlichkeit über die Lärmsituation vor Ort. Weiterhin werden mit den Lärmaktionsplänen Strategien entwickelt, um den Lärm effektiv für die Bevölkerung von Lichtenau zu verringern.
Der Entwurf des Lärmaktionsplanes wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 13.03.2025 vorgestellt. Danach wurde beschlossen, die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke des Lärmaktionsplanes zu unterrichten und der Öffentlichkeit die Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben. Dazu wird dieser in der Zeit vom
von 31.03.2025 bis einschl. 02.05.2025
im Rathaus während der üblichen Dienststunden zur allgemeinen Einsichtnahme öffentlich ausgelegt. Zusätzlich besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme über die Homepage der Stadt Lichtenau https://www.lichtenau-baden.de/de/aktuelles/termine-nachrichten/neues-aus-lichtenau
In diesem Zeitraum können Sie liebe Bürgerinnen und Bürger Vorschläge und Anregungen schriftlich beim im Rathaus Lichtenau, Hauptstraße 15, 77839 Lichtenau einreichen.
Im weiteren Verfahren werden die inhaltlichen Vorschläge geprüft und soweit möglich im Prozess der Lärmaktionsplanung berücksichtigt. Anschließend wird der endgültige Lärmaktionsplan vom Gemeinderat beschlossen.
Lichtenau, den 21.03.2025
Christian Greilach, Bürgermeister