Pressemitteilung der GKV
heute schreiben wir Ihnen, dass alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen können.
1) Die betroffenen Unternehmen müssen sich bis spätestens am heutigen Donnerstag (26.03.2020) formlos unter Bezug auf Notlage durch die Corona-Krise und Paragraf § 76 SGB IV direkt an ihre jeweils zuständigen Krankenkassen wenden, die ihre Sozialversicherungsbeiträge erhebt, um sich diese für den Monat März stunden zu lassen.
2) Ein Musterantrag für die Krankenkasse finden Sie, als Word und PDF-Datei, in der Anlage.
3) Die dazugehörige Pressemitteilung des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung finden Sie hier: