Stadt Lichtenau

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Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Tätigkeit des Gemeinsamen Gutachterausschusses und seiner Geschäfts-stelle (Gutachterausschussgebührensatzung)

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Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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