Stadt Lichtenau

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Öffentliche Bekanntmachung

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6. Änderung des Flächennutzungsplans

Rheinmünster / Lichtenau

 
 
Das Landratsamt Rastatt hat die vom Gemeindeverwaltungsverband Rheinmünster/Lichtenau am 11.12.2019 in öffentlicher Sitzung beschlossene 6. Änderung des Flächennutzungsplans Rheinmünster/Lichtenau im Teilbereich Rheinmünster, Ortsteil Schwarzach mit Verfügung vom 31.03.2021 aufgrund von § 6 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. mit § 1 Abs. 2 BauGB-DVO genehmigt.
 
Für den räumlichen Geltungsbereich der Flächennutzungsplanänderung ist der Lageplan in der Fassung vom April 2019 maßgebend.
 
Die 6. Änderung des Flächennutzungsplans wird mit dieser Bekanntmachung wirksam.
 
Die Flächennutzungsplanänderung kann einschließlich der Begründung mit Umweltbericht beim Bürgermeisteramt Rheinmünster, Lindenbrunnenstr. 1, 77836 Rheinmünster und bei der Stadtverwaltung Lichtenau, Hauptstr. 15, 77839 Lichtenau während der üblichen Dienststunden eingesehen werden. Jedermann kann die Flächennutzungsplanänderung einsehen und über ihren Inhalt Auskunft verlangen
(vgl. § 6 Abs. 5 BauGB).
 
Weiterhin kann die Flächennutzungsplanänderung mit der Begründung und der
zusammenfassenden Erklärung im Internet auf den Homepages der Gemeinde Rheinmünster (www.rheinmuenster.de) und der Stadt Lichtenau (www.lichtenau-baden.de ) eingesehen werden.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der im § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1-3 des BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans oder aber nach § 214 Abs 3 Satz 2 BauGB beachtlicher Mangel des Abwägungsvorgangs nur beachtlich werden, wenn sie innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung von Rechtsvorschriften oder den Mangel des Abwägungsvorgangs begründen soll, ist darzulegen.
 
Rheinmünster, 14.04.2021
 
 
Christian Greilach, Verbandsvorsitzender

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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