Corona-Regelungen im den Dienststellen der Stadt Lichtenau
Nachdem das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Verordnung des Landes gelockert wurden, sind auch in Baden-Württemberg viele weitreichende Corona-Maßnahmen - wie zum Beispiel Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht - in vielen Bereichen entfallen. Auch die Dienststellen der Stadt Lichtenau sind seit dieser Woche wieder für die Öffentlichkeit zugänglich.
Da sich das Infektionsgeschehen aktuell jedoch noch immer auf einem hohen Niveau bewegt, hat sich die Stadtverwaltung - zur weiteren Sicherstellung eines uneingeschränkten Dienstbetriebs - dazu entschlossen, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und für den Zutritt zu allen Dienststellen der Stadt Lichtenau auch weiterhin das Tragen einer FFP2-Maske anzuordnen. Vor diesem Hintergrund ist der Zutritt zum Rathaus und den Ortsverwaltungen - bis auf weiteres - nur mit FFP2-Maske möglich. Auch innerhalb der Räumlichkeiten ist die Maske für die Dauer des Aufenthalts zu tragen.
Ferner gelten - bis auf weiteres - folgende Regelungen:
- Die 3-G-Zutrittskontrollen entfallen, d. h. die Vorlage eines Impfnachweises bzw. eines negativen Testergebnisses ist nicht mehr erforderlich.
- Zur Vermeidung längerer Wartezeiten wird weiterhin um Terminvereinbarung mit den jeweils zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gebeten. Diese Vorgehensweise hat sich in den vergangenen Monaten sowohl für die Besucherinnen und Besucher als auch für die Beschäftigten der Stadt- bzw. Ortsverwaltung sehr bewährt. Termine können telefonisch oder per E-Mail vereinbart werden. Bitte sehen Sie auch weiterhin von Spontanbesuchen ab!
- Die Abstands- und Hygieneempfehlungen sind weiterhin zu beachten und einzuhalten.
- Besucherinnen und Besucher müssen beim Zutritt zu allen Dienststellen der Stadt Lichtenau symptomfrei sein.
Wir danken für Ihr Verständnis und freuen uns auf Ihren Besuch!
Ihre Stadtverwaltung Lichtenau