Einsetzung eines Stadtjägers in der Stadt Lichtenau
Seit dem 01. Februar 2024 ist Reinhold Gerstner als Stadtjäger in der Stadt Lichtenau gemäß § 13 a JWMG (und § 19 DVO JWMG) eingesetzt.
Da Wildtiere vor allem auch in befriedeten Bezirken immer häufiger vorzufinden sind, kann das Zusammenleben zwischen Mensch und Wildtieren zu Konflikten führen. Durch den Einsatz des Stadtjägers soll das Wildtiermanagement im befriedeten Bezirk (Siedlungsraum) qualifiziert durchgeführt und an die Bedürfnisse vor Ort angepasst werden.
Der Stadtjäger berät und unterstützt Eigentümerinnen und Eigentümer von Flächen innerhalb des Siedlungsbereichs in Fragen zum Wildtiermanagement. Haben präventive Maßnahmen keinen Erfolg oder müssen Gefahren akut abgewehrt werden, darf der Stadtjäger die Jagd in befriedeten Bezirken ausüben. Zu den Hauptaufgaben des Stadtjägers gehören das Lösen von Konflikten zwischen Mensch und Wildtier, die Abwehr von Gefahren und die Verhütung von Seuchen.
Herr Gerstner ist selbstständig tätig und wird durch Grundstückseigentümer (Privatpersonen) beauftragt. Der Beauftragende trägt die Kosten.
Herr Gerstner ist unter der Telefonnummer 0170/5535337 oder per E-Mail (jaeger-nsw@gmx.de) zu erreichen.