Hinweis zur Einhaltung von Wegrainen (Feldrändern)
Wegraine sind unmittelbar an die Landwirtschaftsfläche (z.B. Ackerland) angrenzende Flächen. Diese bilden die Grenzbereiche zwischen der bewirtschafteten Landwirtschaftsfläche und angrenzenden Feldwegen oder Straßen.
Wegraine stellen für verschiedene Lebewesen wie z.B. Insekten und Vögel einen artenreichen Lebensraum dar und können diesen als Nahrungsquelle sowie als Brut- und Rückzugsraum dienen.
Mit der Erhaltung eines Wegrains zwischen Ackerfläche und angrenzenden Feldwegen oder Straßen kann zudem die Biodiversität gefördert werden.
Die Stadt Lichtenau bittet aus diesem Grund und zum Schutz vor Abbrüchen von Feldwegen und Straßen, auf die Einhaltung von Wegrainen und den richtigen Abständen bei der Bewirtschaftung der Flurstücke zu achten.
Des Weiteren weist die Stadt Lichtenau ausdrücklich darauf hin, dass bei den landwirtschaftlichen städtischen Pachtgrundstücken ein Wegrain von mindestens 1,5 m einzuhalten ist.