Stadt Lichtenau

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Neuerungen bei der Beantragung von Pass- und Ausweisdokumenten in 2025

Die von der Bundesministerin des Innern und für Heimat vorgelegte "Verordnung zur Änderung der Personalausweisverordnung, der Passverordnung, der Aufenthaltsverordnung sowie weiterer Vorschriften" eröffnet Bürger*innen komfortable Möglichkeiten, ihre hoheitlichen Dokumente künftig einfacher und schneller zu beantragen und zu erhalten.
1. Umstellung des PIN-Brief-Verfahrens im Februar 2025
Ab Februar 2025 wird der PIN-Brief während der Beantragung eines Personalausweises, eines elektronischen Aufenthaltstitel oder einer eID-Karte direkt durch die Meldebehörde ausgehändigt. Der bisherige Versand per Post entfällt. Der PIN-Brief enthält die Geheimnummer (PIN), die Entsperrnummer (PUK) sowie wichtige Informationen über die Online-Ausweisfunktion.
2. Einführung des digitalen Lichtbilds ab Mai 2025
Gemäß dem Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen (PassAuswRÄndG) vom 3. Dezember 2020 dürfen ab dem 1. Mai 2025 ausschließlich digitale Lichtbilder für die Beantragung hoheitlicher Dokumente genutzt werden.
Die Erstellung eines digitalen Lichtbildes erfolgt entweder durch Fotograf*innen oder an einem Aufnahmesystem direkt in der Meldebehörde. Ausgedruckte Lichtbilder werden ab dem 01.05.2025 nicht mehr akzeptiert.
Das benutzerfreundliche Verfahren sichert die Biometrie-Konformität und schützt vor Manipulationen indem Sie das Morphing von Fotos verhindert und Daten verschlüsselt.
3. Einführung eines Direktversands
Ebenfalls ab Mai 2025 wird voraussichtlich der Versand von Reisepässen und Personalausweisen direkt nach Hause möglich sein. Hoheitliche Dokumente können dann auf Wunsch, gegen eine Gebühr per Post an die Privatadresse verschickt werden. Der Direktversand für hoheitliche Dokumente ist grundsätzlich als persönliche Übergabe durch einen Zustelldienst an die antragstellende Person vorgesehen.
Hinweis: Eine Bestellung von Express-Dokumenten per Direktversand ist nicht möglich. In diesen Fällen bleibt die Lieferung des Dokuments an die antragstellende Behörde die schnellste Lösung.
 

Weitere Informationen

Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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