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Aus dem Gemeinderat
Ganztagsschule in Lichtenau
Bisher wurden die Grundschüler der Gustav-Heinemann-Schule im
Rahmen der Verlässlichen Grundschule und Hausaufgabenbetreuung
von Montag - Freitag außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts
und in den Ferien betreut. Die Betreuung erfolgte durch
Personal der Stadt. Die hierfür entstandenen Personalausgaben wurden
über die Elternbeiträge und durch einen Zuschuss (Förderung)
des Regierungspräsidiums Karlsruhe getragen. Raumnebenkosten
und die Kosten der Raumpflege hat die Stadt Lichtenau getragen.
Mit der Einrichtung der Ganztagsgrundschule in der Gustav-Heinemann-
Schule ab dem Schuljahr 2016/2017 entfällt die Betreuung
und auch die Förderung für Verlässliche Grundschule und Hausaufgabenbetreuung
durch das Land. Die Auswertung der Umfrage
des Fragebogens zum Bedarf einer Ganztagsgrundschule ergab
weiterhin Bedarf an zusätzlicher Betreuung außerhalb des stundenplanmäßigen
Unterrichts und in den Ferien. Der Gemeinderat beschloss
nun, den Betreuungsbedarf in Form eines freiwilligen Betreuungsangebots
der Stadt für Grundschüler der Gustav-Heinemann-
Schule durch die Stadt wie folgt weiter anzubieten:
- montags bis freitags in der Zeit von 07.25 Uhr bis 08.15 Uhr
(Frühbetreuung)
- freitags nach Unterrichtsende bis 14.00 Uhr sowie
- in den Ferien von 07.25 Uhr bis 14.00 Uhr
(außer im Monat August und in den Schließtagen zwischen
Weihnachten und Neujahr)
Für die Betreuung stehen die bisherigen Räumlichkeiten in der Gustav-
Heinemann-Schule (alte Schule) zur Verfügung. Die Betreuung
erfolgt durch städtisches Betreuungspersonal.
Daneben vergab der Gemeinderat die Schreinerarbeiten für den
Umbau der Schule in Höhe von rund 11.000€ an die günstigste
Bieterin (Fa. Knörle).
Bisher wurden die Grundschüler der Gustav-Heinemann-Schule im
Rahmen der Verlässlichen Grundschule und Hausaufgabenbetreuung
von Montag - Freitag außerhalb des stundenplanmäßigen Unterrichts
und in den Ferien betreut. Die Betreuung erfolgte durch
Personal der Stadt. Die hierfür entstandenen Personalausgaben wurden
über die Elternbeiträge und durch einen Zuschuss (Förderung)
des Regierungspräsidiums Karlsruhe getragen. Raumnebenkosten
und die Kosten der Raumpflege hat die Stadt Lichtenau getragen.
Mit der Einrichtung der Ganztagsgrundschule in der Gustav-Heinemann-
Schule ab dem Schuljahr 2016/2017 entfällt die Betreuung
und auch die Förderung für Verlässliche Grundschule und Hausaufgabenbetreuung
durch das Land. Die Auswertung der Umfrage
des Fragebogens zum Bedarf einer Ganztagsgrundschule ergab
weiterhin Bedarf an zusätzlicher Betreuung außerhalb des stundenplanmäßigen
Unterrichts und in den Ferien. Der Gemeinderat beschloss
nun, den Betreuungsbedarf in Form eines freiwilligen Betreuungsangebots
der Stadt für Grundschüler der Gustav-Heinemann-
Schule durch die Stadt wie folgt weiter anzubieten:
- montags bis freitags in der Zeit von 07.25 Uhr bis 08.15 Uhr
(Frühbetreuung)
- freitags nach Unterrichtsende bis 14.00 Uhr sowie
- in den Ferien von 07.25 Uhr bis 14.00 Uhr
(außer im Monat August und in den Schließtagen zwischen
Weihnachten und Neujahr)
Für die Betreuung stehen die bisherigen Räumlichkeiten in der Gustav-
Heinemann-Schule (alte Schule) zur Verfügung. Die Betreuung
erfolgt durch städtisches Betreuungspersonal.
Daneben vergab der Gemeinderat die Schreinerarbeiten für den
Umbau der Schule in Höhe von rund 11.000€ an die günstigste
Bieterin (Fa. Knörle).
Gaststätte “Am Alten Fahr”
Nachdem die ehemalige Pächterin des “Am Alten Fahr” zum 30.
September 2014 den Pachtvertrag für das Gasthaus gekündigt hatte,
waren sich der Ortschaftsrat Grauelsbaum und der Gemeinderat
der Stadt Lichtenau darüber einig, das Restaurant zur Pacht auszuschreiben,
um mit möglichen Interessenten eventuelle Sanierungsund
Renovierungsarbeiten zu entwickeln.
Hierfür wurden im Haushalt 2014 100. 000 Euro als erste Rate eingestellt.
Das Restaurant, das sich an der Liegewiese am Grauelsbaumer
Baggersee befindet, sollte entsprechend den Anforderungen
eines modernen gastronomischen Betriebs erneuert werden.
Nachdem nicht so schnell ein neuer Pächter gefunden werden konnte,
übertrug der Gemeinderat die bereitgestellten Gelder in das Haushaltsjahr
2015. Da die Stadt Lichtenau jedoch noch viele weitere
dringende Aufgaben zu erfüllen hatte, wurden die Gelder im Haushalt
2016 gestrichen. Auch vor dem Hintergrund, dass sich kein
Pächter gemeldet hatte, mit dem man die Sanierung- und Renovierung
gemeinsam in Angriff nehmen konnte.
Vor wenigen Wochen meldete sich nun ein Interessent, der erklärte
die Gaststätte mit geringem Aufwand renovieren und noch in
der Sommersaison wiedereröffnen zu wollen. Auch das Amt für
Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Rastatt, das die
Räumlichkeiten abermals kontrollierte, kam zur Auffassung, dass
die Gaststätte mit geringem Aufwand vermietbar gemacht werden
kann.
So sollen die Dichtungen an den Kühlraumtüren erneuert, die Küche
und die Anlagen grundgereinigt werden, die Küche einen neuen
Anstrich erhalten und neue Fliegengitter müssten angebracht werden.
Der Aufwand hierfür wird auf rund 5.000€ geschätzt. Der Gemeinderat
beschloss unter diesen Voraussetzungen die Gaststätte
“Am Alten Fahr” mit einer Kaution von 3 Monatsmieten schnellstmöglich
zu verpachten. Der Ortschaftsrat hatte diesem Vorgehen bereits im Vorfeld
der Gemeinderatssitzung zugestimmt.
Nachdem die ehemalige Pächterin des “Am Alten Fahr” zum 30.
September 2014 den Pachtvertrag für das Gasthaus gekündigt hatte,
waren sich der Ortschaftsrat Grauelsbaum und der Gemeinderat
der Stadt Lichtenau darüber einig, das Restaurant zur Pacht auszuschreiben,
um mit möglichen Interessenten eventuelle Sanierungsund
Renovierungsarbeiten zu entwickeln.
Hierfür wurden im Haushalt 2014 100. 000 Euro als erste Rate eingestellt.
Das Restaurant, das sich an der Liegewiese am Grauelsbaumer
Baggersee befindet, sollte entsprechend den Anforderungen
eines modernen gastronomischen Betriebs erneuert werden.
Nachdem nicht so schnell ein neuer Pächter gefunden werden konnte,
übertrug der Gemeinderat die bereitgestellten Gelder in das Haushaltsjahr
2015. Da die Stadt Lichtenau jedoch noch viele weitere
dringende Aufgaben zu erfüllen hatte, wurden die Gelder im Haushalt
2016 gestrichen. Auch vor dem Hintergrund, dass sich kein
Pächter gemeldet hatte, mit dem man die Sanierung- und Renovierung
gemeinsam in Angriff nehmen konnte.
Vor wenigen Wochen meldete sich nun ein Interessent, der erklärte
die Gaststätte mit geringem Aufwand renovieren und noch in
der Sommersaison wiedereröffnen zu wollen. Auch das Amt für
Lebensmittelüberwachung des Landratsamtes Rastatt, das die
Räumlichkeiten abermals kontrollierte, kam zur Auffassung, dass
die Gaststätte mit geringem Aufwand vermietbar gemacht werden
kann.
So sollen die Dichtungen an den Kühlraumtüren erneuert, die Küche
und die Anlagen grundgereinigt werden, die Küche einen neuen
Anstrich erhalten und neue Fliegengitter müssten angebracht werden.
Der Aufwand hierfür wird auf rund 5.000€ geschätzt. Der Gemeinderat
beschloss unter diesen Voraussetzungen die Gaststätte
“Am Alten Fahr” mit einer Kaution von 3 Monatsmieten schnellstmöglich
zu verpachten. Der Ortschaftsrat hatte diesem Vorgehen bereits im Vorfeld
der Gemeinderatssitzung zugestimmt.
Unterbringung von Flüchtlingen
In Lichtenau konnte gegenwärtig rund 40 Personen im Zuge der
Anschlussunterbringung Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Bislang konnte dabei, zum einen auf kommunalen Wohnraum
zurückgegriffen werden, zum anderen wurde uns auch von Privaten
dankenswerterweise Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen
zur Verfügung gestellt. Wie das Landratsamt mitteilte ist
davon auszugehen, dass die Stadt Lichtenau in den kommenden
Monaten bzw. Jahren trotz des Rückgangs der Flüchtlingszahlen,
die in Deutschland ankommen, weiterhin Wohnraum für Flüchtlinge
zur Verfügung zu stellen hat. Der Grund hierfür liegt darin,
dass Personen, die bislang in Unterkünften der Vorläufigen Unterbringung
des Landkreises untergebracht wurden, nach Abschluss
des Asylverfahrens auf die Kommunen des Landkreises verteilt werden.
Entsprechend des Beschlusses wurden die Bürgerinnen und
Bürger am 19.4.206 in einer Bürgerversammlung über mögliche
Grundstücke auf denen weitere Unterbringungsmöglichkeiten realisiert
werden können informiert. Die Verwaltung hat daraufhin eine
Kriterienmatrix erstellt.
Diese Kriterienmatrix beinhaltete die Genehmigungsfähigkeit,
Größe, Erschließung, Versorgungsmöglichkeiten, Umgebungsbebauung,
Rückbaumöglichkeit und die Integrationsfähigkeit. Auf
Grundlage der objektiven Kriterien Genehmigungsfähigkeit, Größe,
und Erschließung wurden zunächst folgende Flächen vorgeschlagen:
Lichtenau: Flrst.Nr. 694 (Werner-Wild-Str.), Flrst.Nr.
326+317/1 (Ziegelbühn, gegenüber des Feuerwehrhaus), Flrst. Nr.
2192/5 [2193] (GE Lichtenau), Flrst.Nr. 979 (Sommerfeld), Flrst.
Nr. 186/1 (Tiergarten), Flrst.Nr 258/1 (Wörthgarten), Muckenschopf:
Flrst.Nr. 763/1 (gegenüber der Eichwaldhalle), Scherzheim:
Flrst.Nr. 254/4 (Schulgelände). Unter Berücksichtigung der subjektiveren
Kriterien Versorgungsmöglichkeiten, Umgebungsbebauung,
Rückbaumöglichkeit und Integrationsfähigkeit, wählte der Gemeinderat
letztlich die Fläche Flrst. Nr. 2192/5 [2193] im Gewerbegebiet
Lichtenau aus, die bei Bedarf zunächst als erstes für die Bebauung
von Unterkünften für Flüchtlinge verwendet werden soll.
Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, bestimmte der Gemeinderat
Flrst.Nr 258/1 im Wörthgarten als Reservefläche. Weiterhin
soll natürlich versucht werden, bestehenden Wohnraum zu
nutzen.
In Lichtenau konnte gegenwärtig rund 40 Personen im Zuge der
Anschlussunterbringung Wohnraum zur Verfügung gestellt werden.
Bislang konnte dabei, zum einen auf kommunalen Wohnraum
zurückgegriffen werden, zum anderen wurde uns auch von Privaten
dankenswerterweise Wohnraum zur Unterbringung von Flüchtlingen
zur Verfügung gestellt. Wie das Landratsamt mitteilte ist
davon auszugehen, dass die Stadt Lichtenau in den kommenden
Monaten bzw. Jahren trotz des Rückgangs der Flüchtlingszahlen,
die in Deutschland ankommen, weiterhin Wohnraum für Flüchtlinge
zur Verfügung zu stellen hat. Der Grund hierfür liegt darin,
dass Personen, die bislang in Unterkünften der Vorläufigen Unterbringung
des Landkreises untergebracht wurden, nach Abschluss
des Asylverfahrens auf die Kommunen des Landkreises verteilt werden.
Entsprechend des Beschlusses wurden die Bürgerinnen und
Bürger am 19.4.206 in einer Bürgerversammlung über mögliche
Grundstücke auf denen weitere Unterbringungsmöglichkeiten realisiert
werden können informiert. Die Verwaltung hat daraufhin eine
Kriterienmatrix erstellt.
Diese Kriterienmatrix beinhaltete die Genehmigungsfähigkeit,
Größe, Erschließung, Versorgungsmöglichkeiten, Umgebungsbebauung,
Rückbaumöglichkeit und die Integrationsfähigkeit. Auf
Grundlage der objektiven Kriterien Genehmigungsfähigkeit, Größe,
und Erschließung wurden zunächst folgende Flächen vorgeschlagen:
Lichtenau: Flrst.Nr. 694 (Werner-Wild-Str.), Flrst.Nr.
326+317/1 (Ziegelbühn, gegenüber des Feuerwehrhaus), Flrst. Nr.
2192/5 [2193] (GE Lichtenau), Flrst.Nr. 979 (Sommerfeld), Flrst.
Nr. 186/1 (Tiergarten), Flrst.Nr 258/1 (Wörthgarten), Muckenschopf:
Flrst.Nr. 763/1 (gegenüber der Eichwaldhalle), Scherzheim:
Flrst.Nr. 254/4 (Schulgelände). Unter Berücksichtigung der subjektiveren
Kriterien Versorgungsmöglichkeiten, Umgebungsbebauung,
Rückbaumöglichkeit und Integrationsfähigkeit, wählte der Gemeinderat
letztlich die Fläche Flrst. Nr. 2192/5 [2193] im Gewerbegebiet
Lichtenau aus, die bei Bedarf zunächst als erstes für die Bebauung
von Unterkünften für Flüchtlinge verwendet werden soll.
Sollte darüber hinaus weiterer Bedarf bestehen, bestimmte der Gemeinderat
Flrst.Nr 258/1 im Wörthgarten als Reservefläche. Weiterhin
soll natürlich versucht werden, bestehenden Wohnraum zu
nutzen.
Nachfolgenutzung der Räumlichkeiten
des Grundbuchamtes in Ulm
Das katholische Kinderhaus, in dem über 30 Kinder im Alter von
einem bis sechs Jahren betreut werden, hat weiteren Platzbedarf
für Kinder über drei Jahre angemeldet. Dies wurde bereits im Kindergartenentwicklungsplan
2015/2016 berücksichtigt und zunächst
eine Ausbauvariante im Obergeschoss des bestehenden Kinderhauses
vorgeschlagen. Bereits im vergangenen Haushalt waren für diese
Maßnahme 30. 000 Euro eingestellt. Im Haushaltplan für das Jahr
2016 stehen weitere 60. 000 Euro für die Erweiterung des Kinderhauses
in Ulm zur Verfügung, so dass insgesamt 90. 000 Euro bereitgestellt
sind. Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in
Baden-Württemberg, muss sich auch die Stadt Lichtenau im Laufe
diesen Jahres von seinem Grundbuchamt verabschieden. Als eine
mögliche Variante der Folgenutzung der Räumlichkeiten wurde
dabei eine künftige Nutzung durch das Kinderhaus St. Josef in Betracht
gezogen.
Der Ulmer Ortschaftsrat, begrüßt die Überlegungen, die freiwerdenden
Räumlichkeiten für die notwendige Erweiterung des Kinderhauses
zu verwenden. Der Gemeinderat beauftragte Architekt
Georg Metzinger aus Bühl Kosten und Varianten zur Erweiterung
des Kinderhauses unter Berücksichtigung der freiwerdenden Grundbuchamtsräume
aufzuzeigen. Diese Erkenntnisse sollen dann in die
gesamtstädtische Kindergartenbedarfsplanung einfließen.
des Grundbuchamtes in Ulm
Das katholische Kinderhaus, in dem über 30 Kinder im Alter von
einem bis sechs Jahren betreut werden, hat weiteren Platzbedarf
für Kinder über drei Jahre angemeldet. Dies wurde bereits im Kindergartenentwicklungsplan
2015/2016 berücksichtigt und zunächst
eine Ausbauvariante im Obergeschoss des bestehenden Kinderhauses
vorgeschlagen. Bereits im vergangenen Haushalt waren für diese
Maßnahme 30. 000 Euro eingestellt. Im Haushaltplan für das Jahr
2016 stehen weitere 60. 000 Euro für die Erweiterung des Kinderhauses
in Ulm zur Verfügung, so dass insgesamt 90. 000 Euro bereitgestellt
sind. Mit der Neuordnung des Grundbuchwesens in
Baden-Württemberg, muss sich auch die Stadt Lichtenau im Laufe
diesen Jahres von seinem Grundbuchamt verabschieden. Als eine
mögliche Variante der Folgenutzung der Räumlichkeiten wurde
dabei eine künftige Nutzung durch das Kinderhaus St. Josef in Betracht
gezogen.
Der Ulmer Ortschaftsrat, begrüßt die Überlegungen, die freiwerdenden
Räumlichkeiten für die notwendige Erweiterung des Kinderhauses
zu verwenden. Der Gemeinderat beauftragte Architekt
Georg Metzinger aus Bühl Kosten und Varianten zur Erweiterung
des Kinderhauses unter Berücksichtigung der freiwerdenden Grundbuchamtsräume
aufzuzeigen. Diese Erkenntnisse sollen dann in die
gesamtstädtische Kindergartenbedarfsplanung einfließen.
Breitbandausbau in Lichtenau
Eine geänderte Trassenführung des Backbonenetzes für den Breitbandausbau
im Stadtgebiet wurde dem Gemeinderat vorgestellt.
Änderungen der Planung ergaben sich aus der Möglichkeit, bestehende
Leerrohre der SYNA AG zu nutzen. Diese Umplanung, die
voraussichtlich Einsparungen in Höhe von 150.000€ bedeuten führen
dazu, dass die Zuleitung des Backbonenetzes von Norden her
erfolgt. In dieser ersten Ausbaustufe soll der Ausbau in Lichtenau
und Ulm zunächst auf FTTC und im Gewerbegebiet Lichtenau sowie
in Scherzheim auf FTTB erfolgen. Gleichzeitig werden Multirohrverbänden
für das Verteilnetz im Innenbereich auch entlang der
Backbonetrasse in Lichtenau und Ulm mitverlegt. in den kommenden
den Tagen wird deshalb eine Abfrage bei den Gewerbebetrieben
in Lichtenau und Ulm erfolgen, die für die weitere Masterplanung
der Verteilnetzebene verwendet wird und gleichzeitig werden auch
weitere Förderanträge zum Breitbandausbau gestellt.
Eine geänderte Trassenführung des Backbonenetzes für den Breitbandausbau
im Stadtgebiet wurde dem Gemeinderat vorgestellt.
Änderungen der Planung ergaben sich aus der Möglichkeit, bestehende
Leerrohre der SYNA AG zu nutzen. Diese Umplanung, die
voraussichtlich Einsparungen in Höhe von 150.000€ bedeuten führen
dazu, dass die Zuleitung des Backbonenetzes von Norden her
erfolgt. In dieser ersten Ausbaustufe soll der Ausbau in Lichtenau
und Ulm zunächst auf FTTC und im Gewerbegebiet Lichtenau sowie
in Scherzheim auf FTTB erfolgen. Gleichzeitig werden Multirohrverbänden
für das Verteilnetz im Innenbereich auch entlang der
Backbonetrasse in Lichtenau und Ulm mitverlegt. in den kommenden
den Tagen wird deshalb eine Abfrage bei den Gewerbebetrieben
in Lichtenau und Ulm erfolgen, die für die weitere Masterplanung
der Verteilnetzebene verwendet wird und gleichzeitig werden auch
weitere Förderanträge zum Breitbandausbau gestellt.
Zuschuss für die Pflanzung von Obstbäumen
Der Gemeinderat der Stadt Lichtenau hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 14.11.1985 die Durchführung einer unbefristeten Pflanzaktion
auf der Gesamtgemarkung Lichtenau - ausgenommen die
jeweiligen Ortsetter - beschlossen. Die Stadt Lichtenau hatte mit
der Firma Meyer, Baumschule, in Lichtenau eine Rahmenvereinbarung
insofern getroffen, dass die Pflanzen mit 50% des Einkaufspreises
an die Interessenten abgegeben und der jeweilige Restbetrag
mit der Stadt Lichtenau abgerechnet wurde.Die Baumschule
Meyer wurde im Jahr 2010 geschlossen und die letzte Abrechnung
der Zuschüsse erfolgte ebenfalls im Jahr 2010. In den darauffolgenden
Jahren gab es keine Nachfragen nach Neupflanzungen von
Obstbäumen.
Aufgrund von aktuellen Anfragen nach der Pflanzung von Obstbäumen,
beschloss der Gemeinderat folgende Neuregelung:
Der Beschluss vom 14.11.1985 zur Durchführung einer unbefristeten
Pflanzaktion auf der Gesamtgemarkung Lichtenau wird aufgehoben
und beschloss neue Richtlinien u.a.:
- Teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer und Pächter
(mit Genehmigung der Eigentümer) auf der Gesamtgemarkung
Lichtenau - außerhalb der jeweiligen Ortsetter -
- Zuschussfähig sind Obstbäume als Hochstamm (Mindesthöhe
1,70 cm) der Arten: Apfel, Birne, Zwetschge, Kirsche, Mirabelle
und Walnuss wie im Merkblatt festgelegt.
- Die Bäume müssen bei einer Baumschule gekauft werden
- Die Stadt Lichtenau beteiligt sich mit 15,00 € pro Baum, nach
Vorlage der Rechnung und Erklärung des Käufers über die Anerkennung
der Richtlinien.
- Nicht bezuschusst werden Anpflanzungen aufgrund öffentlichrechtlicher
Vereinbarungen oder sonstiger Vorschriften oder wenn
von anderer Seite Zuschüsse gewährt werden.
Der Gemeinderat der Stadt Lichtenau hat in seiner öffentlichen Sitzung
am 14.11.1985 die Durchführung einer unbefristeten Pflanzaktion
auf der Gesamtgemarkung Lichtenau - ausgenommen die
jeweiligen Ortsetter - beschlossen. Die Stadt Lichtenau hatte mit
der Firma Meyer, Baumschule, in Lichtenau eine Rahmenvereinbarung
insofern getroffen, dass die Pflanzen mit 50% des Einkaufspreises
an die Interessenten abgegeben und der jeweilige Restbetrag
mit der Stadt Lichtenau abgerechnet wurde.Die Baumschule
Meyer wurde im Jahr 2010 geschlossen und die letzte Abrechnung
der Zuschüsse erfolgte ebenfalls im Jahr 2010. In den darauffolgenden
Jahren gab es keine Nachfragen nach Neupflanzungen von
Obstbäumen.
Aufgrund von aktuellen Anfragen nach der Pflanzung von Obstbäumen,
beschloss der Gemeinderat folgende Neuregelung:
Der Beschluss vom 14.11.1985 zur Durchführung einer unbefristeten
Pflanzaktion auf der Gesamtgemarkung Lichtenau wird aufgehoben
und beschloss neue Richtlinien u.a.:
- Teilnahmeberechtigt sind alle Grundstückseigentümer und Pächter
(mit Genehmigung der Eigentümer) auf der Gesamtgemarkung
Lichtenau - außerhalb der jeweiligen Ortsetter -
- Zuschussfähig sind Obstbäume als Hochstamm (Mindesthöhe
1,70 cm) der Arten: Apfel, Birne, Zwetschge, Kirsche, Mirabelle
und Walnuss wie im Merkblatt festgelegt.
- Die Bäume müssen bei einer Baumschule gekauft werden
- Die Stadt Lichtenau beteiligt sich mit 15,00 € pro Baum, nach
Vorlage der Rechnung und Erklärung des Käufers über die Anerkennung
der Richtlinien.
- Nicht bezuschusst werden Anpflanzungen aufgrund öffentlichrechtlicher
Vereinbarungen oder sonstiger Vorschriften oder wenn
von anderer Seite Zuschüsse gewährt werden.