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Aktuelles
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Eine Information der Druckerei Dürrschnabel
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Alle von der Corona-Krise betroffenen Unternehmen können sich die Sozialversicherungsbeiträge für die Monate März und April 2020 stunden lassen.
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Nach dem Ergebnis einer Erörterung der obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Berücksichtigung der Auswirkungen des Coronavirus bei der Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrages für Zwecke der Vorauszahlungen (§ 19 Abs. 3 Satz 3 GewStG), Folgendes:
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