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zur Einschränkung des Gemeingebrauchs an den Seen I, II und III.
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Nachdem das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Verordnung des Landes gelockert wurden, sind auch in Baden-Württemberg viele weitreichende Corona-Maßnahmen - wie zum Beispiel Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht - in vielen Bereichen entfallen. Auch die Dienststellen der Stadt Lichtenau sind seit dieser Woche wieder für die Öffentlichkeit zugänglich.
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