Stadt Lichtenau

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  • Nachdem das Infektionsschutzgesetz und die Corona-Verordnung des Landes gelockert wurden, sind auch in Baden-Württemberg viele weitreichende Corona-Maßnahmen - wie zum Beispiel Zugangsbeschränkungen und Maskenpflicht - in vielen Bereichen entfallen. Auch die Dienststellen der Stadt Lichtenau sind seit dieser Woche wieder für die Öffentlichkeit zugänglich.

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Landratsamt

Das zuständige Landratsamt für die Stadt Lichtenau ist das

Landratsamt Rastatt
Am Schlossplatz 5
76437 Rastatt
Tel. 07222 381-0

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