Aktuelles
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Gemäß § 193 Abs. 5 und § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) der Immobilienwertermittlungs-verordnung und § 12 der Gutachterausschussverordnung Baden-Württemberg hat der Gemeinsame Gutachterausschuss bei der Großen Kreisstadt Bühl in der Sitzung am 12.05.2022 die Bodenrichtwerte zum 01.Januar 2022 ermittelt.
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Derzeit werden zwischen Lichtenau- Scherzheim und Ottersweier- Unzhurst Leerrohre und Multirohrverbände verlegt, um den Glasfaserringschluss und damit die Redundanz im Netzgebiet der interkommunalen Zusammenarbeit im südlichen Landkreis Rastatt und der nördlichen Ortenau zu gewährleisten.
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Unter https://lobw.kultus-bw.de/lobw/Vpo wurde ein landesweites Internet-Portal zur Gewinnung von Unterstützungskräften für die Beschulung geflüchteter Kinder und Jugendlicher eingerichtet.