Wahlscheinantrag bequem per Internet
Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Wahlscheine neben den herkömmlichen
Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige
dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden
(§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).
Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet auf unserer Homepage www.lichtenau-baden.de an.
Beim Aufruf des Links https://briefwahl.komm.one/intelliform/forms/komm.one/km-ewo/pool/wahlscheinantrag/bw-west/wahlscheinantrag/index?ags=08216028 erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen.
Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.
Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an buergerbuero@lichtenau-baden.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an Frau Durban
Tel.: 9577-19, E-Mail: buergerbuero@lichtenau-baden.de
Bitte beachten Sie:
Die Versendung der Briefwahlunterlagen kann erst nach Erhalt der Stimmzettel (vermutlich Ende 6.KW) erfolgen. Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums bitten wir die Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich zu stellen.