Stadt Lichtenau

Seitenbereiche

Navigation

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Informationen zur Briefwahl

Bitte beachten Sie:
Die Versendung der Briefwahlunterlagen kann erst nach dem Erhalt der Stimmzettel (vermutlich Ende 6.KW) erfolgen. Aufgrund des verkürzten Briefwahlzeitraums wird empfohlen die Briefwahlunterlagen im Wahlamt zu beantragen und ggf. direkt vor Ort seine Stimme abzugeben.

Wer kann per Briefwahl wählen?
Jede wahlberechtigte Person, die im Wählerverzeichnis der Stadt Lichtenau eingetragen ist, kann ihr Wahlrecht durch Briefwahl ausüben, wenn sie einen Antrag auf Erteilung eines Wahlscheins stellt. Die Wahlbenachrichtigungen werden spätestens am 01.02.2025 zugestellt. Sollte jemand bis zum 03.02.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, wird gebeten, sich umgehend beim Wahlamt zu melden.

Wann wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?
Wahlberechtigte, die per Briefwahl wählen wollen, sollten den Antrag auf Wahlschein und Briefwahlunterlagen so frühzeitig wie möglich stellen.

Wie wird der Antrag auf Briefwahl gestellt?

Online-Antrag
Die Unterlagen (Wahlschein mit Briefwahlunterlagen) können alle wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Lichtenau mit einem Online-Wahlscheinantrag über das Internet beantragen. Den Online-Antrag haben wir bereits auf der Homepage der Stadt Lichtenau zur Verfügung gestellt.
Beachten Sie bitte, dass die Unterlagen erst nach Erhalt der Stimmzettel versandt werden.

Persönliche Beantragung im Rathaus
Im Bürgerbüro können Sie die Briefwahlunterlagen direkt vor Ort beantragen und mitnehmen. Sie können aber auch gleich an Ort und Stelle Ihre Stimmen abgeben. Wahlkabinen und eine Urne für Ihren Stimmzettel stehen dafür bereit.

Weitere Antragsmöglichkeiten:

Wahlbenachrichtigung
Sie können die Briefwahlunterlagen auch über einen Antragsvordruck auf der Wahlbenachrichtigung auf dem Postweg oder per Fax beantragen. Diese Wahlbenachrichtigung erhalten alle Wahlberechtigten spätestens am 01.02.2025

Formloser Antrag
Auch eine formlose schriftliche Beantragung ist möglich. Dies geht in Papierform oder auch elektronisch per E-Mail an buergerbuero(@)lichtenau-baden.de.
In jedem Fall darf man nur für sich selbst Unterlagen beantragen. Der Antragsteller muss dabei seinen Namen, sein Geburtsdatum sowie seine komplette Wohnanschrift angeben.
Eine telefonische Beantragung ist nicht möglich!

Wann müssen Wahlbriefe abgesandt werden?
Der rote Wahlbrief muss unbedingt rechtzeitig mit der Post abgesandt oder direkt bei der Stadt Lichtenau, Hauptstr. 15 abgegeben oder im Briefkasten eingeworfen werden. Er muss bei der zuständigen Stelle spätestens am Wahlsonntag bis 18:00 Uhr vorliegen, später eingehende Wahlbriefe werden bei der Wahl nicht berücksichtigt.
Bei Übersendung per Post sollte der Wahlbrief in Deutschland spätestens am dritten Werktag vor der Wahl (Donnerstag, 20.02.2025) abgesandt werden, um den rechtzeitigen Eingang sicherzustellen. In jedem Fall trägt der Wähler das Risiko, dass der Wahlbrief rechtzeitig eingeht. Die Briefwahl sollte sofort nach Erhalt der Briefwahlunterlagen durchgeführt und der Wahlbrief sofort danach an die auf dem Umschlag abgedruckte Anschrift abgesandt oder dort abgegeben werden.

Wer zahlt das Porto?
Die Versendung durch die Deutsche Post AG innerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist unentgeltlich.

Wichtig!
Nicht zugestellte oder verloren gegangene Wahlscheine (und Briefwahlunterlagen) können bis spätestens Samstag vor dem Wahltag, 12.00 Uhr neu ausgestellt werden. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig, am Wahltag besteht diese Möglichkeit nicht mehr.
Bei Fragen zum Antragsverfahren von Wahlscheinen oder zu den Wahlen allgemein gibt das Wahlamt unter folgenden Kontaktmöglichkeiten gerne Auskunft:
Telefon: 07227/9577-17 oder 07227/9577-19
E-Mail: wahlen@lichtenau-baden.de
 

Weitere Informationen

Bürgerservice

Alle Informationen rund um Behörden, Verfahren, Ortsrecht sowie Online-Dienste und Formulare finden Sie in der Rubrik Rathaus.

Weiter zum Bürgerservice